Dokumente – IK-Krankenfahrten

Es gibt einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und dem Landesverband Hessen.

Die Vergütungsentgelte bei Krankenfahrten wurden zum 1. Januar 2024 angepasst (außer AOK und Knappschaft)

Der Landesverband stellt diese Vergütungsvereinbarung den Mitgliedsbetrieben und dem gesamten hessischen Taxigewerbe auf Antrag zur Verfügung.

Danach gelten seit 1. Januar 2024 folgende Konditionen:

  • Fahrten in Pflichtfahrgebieten: Diese werden nach den jeweils örtlichen und gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.
  • Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete:
    – der Fahrpreis mit Taxen beträgt 2,00 Euro je gefahrenen Besetztkilometer inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem 1.1.2024
  • – die Grundpauschale je Einzelfahrt mit Taxen oder Mietwagen beträgt 2,20 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Die Abrechnung der durchgeführten Fahrtleistungen im Kranken- Patientenbeförderungsdienst erfolgt immer mit den jeweiligen Krankenkassen und deren Abrechnungsstellen. Wir empfehlen diese Abrechnungen per DTA Verfahren vorzunehmen. Sie können aber per Rechnung wie bisher, selbständig und direkt mit den Krankenkassen abrechnen.

Info für die Mitglieder:
Rechnungsstellungen können zum Beispiel auch über das DMRZ oder der OptaData vorgenommen werden. Hier haben Sie gegebenenfalls Vorteile als Mitglied des Landesverbandes. Bitte bei Anfragen zu den Abrechnungen von Krankenfahrten entsprechend darauf hinweisen.

Wie kann ich abrechnen und was ist zu beachten? Voraussetzung zur Abrechnung von Krankenfahrten ist eine erteilte IK Nummer, die für Ihren Taxibetrieb bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen hinterlegt ist. IK Nummern sind bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (IK) im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin, Fax-Nr. 02241 2311334 zu beantragen. Sie müssen sich dann auch auf unserer IK Liste eintragen lassen. Dazu kann der Rahmenvertrag heruntergeladen werden. Das Dokument selbst ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Ein Verpflichtungsschein (liegt doppelt bei) ist von Ihnen auszufüllen, abzustempeln und zu unterschreiben. Die beigefügte Checkliste zum Rahmenvertrag ist komplett auszufüllen, mit dem Verpflichtungsschein und den Fotokopien der Genehmigungsurkunden der jeweils eingesetzten Fahrzeuge an uns zu senden. Für noch offenen Fragen steht Ihnen während der Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle die nachfolgende Rufnummer 069 79207813 zur Verfügung.

Diese Infos als PDF


WICHTIGE DOWNLOADS
 zum Herunterladen:

Eintag IK-Liste komplett

Antrag IK-Nummer
Checkliste IK
Rahmenvertrag Gesetzliche Krankenkassen (Für Ihre Unterlagen und zum Verbleib bei Ihnen bestimmt, sofern benötigt)
Rücksendung an den Landesverband
Neueste Vergütungsliste mit Tarifkennzeichen
Patienten-Merkblatt
Verpflichtungsschein
Unternehmer-Merkblatt

Verordnung einer Krankenbeförderung

Verordnung einer Krankenbeförderung – Anleitung

Zur Eintragung in unsere IK-Liste benötigen wir:

  • Die ausgefüllte mit dem Unternehmenstempel versehene Checkliste
  • Den ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungsschein
  • Service Formular zur Rücksendung an den Landesverband
  • Die Kopie/n der Genehmigungsurkunde/n(Unbedingt bei der Rücksendung mit beifügen. Dient als Nachweis der gültigen Taxi- und Mietwagengenehmigung/en)https://taxiverband-hessen.de/wp-content/uploads/2024/01/Muster_4_2020.pdf

Hinweis:
Nach der Eintragung in unsere IK-Liste bekommt Ihr Unternehmen eine Bestätigung mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten per Post zugesendet.

Diese Bestätigung dient als Nachweis der Teilnahme an unserem Rahmenvertrag gemäß der vereinbarten Vergütungsliste mit den teilnehmenden Kassen.

Postanschrift:

Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt

Bitte an die angeführte Postanschrift ausreichend frankiert zusenden. Vielen Dank.